Reitbuch

Pferde- und Ponyhof Bösebeck

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Tiernah by Ronja Bösebeck

DIENSTLEISTUNGEN

Die AGBs der einzelnen Kundenställe werden separat per Mail gesendet. Sollten Sie keine AGBs erhalten haben, so sind sie verpflichtet selbst nach den AGBs zufragen.

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PFERDE- UND PONYHOF BÖSEBECK

Vertrag für die Teilnahme an Pferdefreizeit, Seminare und Co. auf dem Pferde- und Ponyhof Bösebeck, Zum Loh, 37079 Göttingen

 

Der Schüler/ die Schülerin:

Name, Vorname: ______________________________________________

Adresse: ______________________________________________

Privat: ______________________________________________

Mobil: ______________________________________________

Geburtsdatum: ______________________________________________

E-Mail: ______________________________________________

nimmt an der Pferdefreizeit, Seminare und Co. des Pferde- und Ponyhofs Bösebeck teil.

 

§1. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einer länger als vier Wochen andauernden Erkrankung des Schülers, die seine Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, ist der Schüler nach Ablauf der vier Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.

 

§2. Kosten des Unterrichts

Die Preise für den Unterricht richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten (zur Zeit Preisliste vom 01.07.2023). Diese kann gelegentlich und ohne Nennung von Gründen aktualisiert werden, eine neue Preisliste erhalten Sie dann einen Monat vor ihrem Inkrafttreten. Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Schüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Beginns der Preisänderung zu. Die aktuellen Preise finden sich immer im Reitbuch.

Reitstunden etc. sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung (im Reitbuch) möglich.

Die Kosten sind bereits vor Beginn des Unterrichts per Überweisung zu begleichen. Andernfalls ist die Teilnahme leider nicht möglich.

Der Unterricht kann nur eine begrenzte Zeit vor Beginn der Stunde im Reitbuch abgesagt werden. Sollte die Reitstunde erst später abgesagt werden, muss ich leider den kompletten Preis abrechnen. Einen Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit besteht leider nicht.

 

§3. Durchführung des Unterrichts

Der Unterricht wird an vereinbarten Terminen erteilt, diese sind im Reitbuch zu finden.

Schüler sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Stunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Stunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Stunde an der Pferdepflege und ggf. am Misten zu beteiligen. Die Dinge werden dem Schüler langsam beigebracht. Verspätungen wirken sich unter Umständen verkürzend auf den Unterricht aus.

Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht, das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen.

Die Einteilung der Pferde für die Stunden und Ausritte erfolgt durch den Reitlehrer.

Der Unterricht wird auf dem Reitplatz und im Gelände ausgeführt. Da der Reitunterricht ausschließlich im Freien stattfindet, muss auf geeignete Kleidung geachtet werden. Bei sehr schlechtem Wetter obliegt es der Entscheidung der Reitlehrerin auch eine Bodenarbeits- oder Theroriestunde stattfinden zu lassen.

Sollte der Unterricht auf Grund des Wetters oder Krankheitsbedingt ausfallen, so wird dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde via Whatsapp und im Reitbuch bekannt gegeben, der Schüler erhält ein Guthaben im Reitbuch.

Der Stall- und Reitordung ist folge zu leisten (siehe Anhang 1 und 2)

 

§4. Einstufung der Reiter

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden. Es gibt eine Gewichtsgrenze.

 

§5. Pflichten des Schülers

Der Schüler hat den Anweisungen des Reitlehrers, anderer Verantwortlichen, sowie der Einstaller unbedingt Folge zu leisten.

Das Betreten der Koppeln und Stallungen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitlehrers oder einer verantwortlichen Person ist verboten.

Das Füttern der Pferde ist ausdrücklich verboten!

Außerdem empfehlen wir eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport beinhaltet.

 

§6. Haftung

Der Unterricht findet ausschließlich auf Schulpferden und Privatpferden des Pferde- und Ponyhof Bösebeck statt. Der Reitlehrer haftet im Rahmen der Reitlehrerversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Dem Reitschüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist bewusst, dass Reiten eine Risikosportart ist die auf eigenen Risiko stattfindet.

Für persönliches Eigentum des Reitschülers übernimmt der Pferde- und Ponyhof Bösebeck keine Haftung.

Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Stallgeländes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Pferde- und Ponyhof Bösebeck, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des Reitlehrers über die Stunde des Reitschülers hinaus.

Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

 

§7. Schriftform

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Pferde- und Ponyhof Bösebeck abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.

 

 

Durch die Unterschrift unter diesem Vertrag und/oder Registrierung im Reitbuch erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.

 

 

Ich habe den Reitstundenvertrag ausführlich gelesen und erkläre mich hiermit einverstanden.

 

Ich habe die aktuelle Preisliste vom 01.07.2023 erhalten und gelesen und erkläre mich hiermit einverstanden.

 

Ich habe die Anleitung zum Reitbuch erhalten, gelesen und verstanden.

 

Ich habe die Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und verstanden.

 

 

 

Hetjershausen, den ________________________________________

 

 

 

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(Unterschrift Schüler) (Unterschrift gesetzlicher Vertreter)

 

 

 

 

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(Unterschrift Reitlehrerin) 

 

 

 

 

 

Anhang 1

- Stallordnung –

 

 

 

§1. Allgemeines

  1. Zur Reitanlage gehören: die Stallungen, der Paddock, der Reitplatz, die Weide am Stall und der Parkplatz.
  2. Für die Benutzung der Weide gilt, dass nur die vom Betrieb freigegebene Weide benutzt werden darf.
  3. Unbefugten ist das Betreten des Stalles, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  4. Das füttern der Pferde durch Fremde ist absolut verboten! Bei Bemerkung eines solchen Vorfalls ist sofort der Vermieter zu informieren und der Fremde über die Folgen für das Pferd zu informieren. Bei Nichtbeachtung, kann die Polizei informiert werden.
  5. Die Nutzung der Anlage von Fremden ist durch Zustimmung des Vermieters gestattet.
  6. Es herrscht ein allgemeiner freundlicher Umgang untereinander.
  7. Das Rauchen im Stall, der Scheune sowie der Sattelkammer ist verboten. Zigarettenkippen sind im Aschenbecher zu entsorgen.
  8. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen
  9. Hunde dürfen auf der Reitanlage frei laufen, aber müssen unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Sie dürfen nicht auf den Reitplätzen oder -hallen laufen. Jeder Hundehalter der sein Hund mitbringt muss eine entsprechende Versicherung haben. Der Hundekot muss auf der Miste entsorgt werden. Das Mitbringen von Hunden ist auf eigener Gefahr. Der Hofhund hat Vorrang vor allen anderen Hunden.
  10. In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher weg zustellen.
  11. Der Waschplatz ist ebenfalls nach benutzen zu säubern.
  12. Jeder soll vor und in seiner Box für Sauberkeit sorgen. Volle Mistkarren, dreckige Eimer etc. sind egal von wem auszuleeren.
  13. Das Heu ist nur aus den Heunetzen zu verfüttern, bei Ausnahmesituationen muss der Vermieter informiert werden.
  14. Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde in den Boxen nicht mit Halfter eingestellt werden.
  15. Dem Pferdebesitzer steht ein gewisser Platz in der Sattelkammer zu, dieser wird vom Vermieter zugewiesen und kann bei Bedarf ausgeweitert werden. Die Sattelkammer ist immer abzuschließen.
  16. Der letzte macht das Licht aus. Bitte keinen unnötigen Strom verbrauchen. Der letzte schließt die Stallung.
  17. Anfallender Müll ist entsprechend zu trennen. Papier-, Rest-, Bio-, Plastikmülleimer findet man an den entsprechenden Plätzen.
  18. Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

 

 

§2. Pensionspferde

  1. Der Vermieter vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, teilweise Entmistung und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Boxenmietvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.
  2. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
  3. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sowie ordnungsgemäße Impfung und Entwurmung.

 

 

§3. Reiten im Gelände

  1. Denke daran: Sicherheit geht vor, trage eine Schutzkappe! Ein Pferd egal wie lieb es scheint, ist immer unberechenbar. Als Reiter ist man Vorbild für viele Kinder.
  2. Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
  3. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne wie nach hinten mitzuführen.
  4. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
  5. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:

Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.

Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.

Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.

Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.

Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.

Dein Reitbegleithund ist während der Brutzeit stets an der Leine zu führen. Verzichte zum Schutz der Wildtiere auf einen Ausritt mit Hund im entsprechenden Zeitraum.

Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

 

Anhang 2

- Reitordnung -

 

  1. Die Reitanlage steht grundsätzlich dem Mieter zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.
  2. Vor Betreten und Verlassen des Reitplatzes hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (Tür frei? - Ist frei.).
  3. Das Aufsitzen sollte nicht auf der Stallgasse, sondern erst in /bei der Halle bzw. auf dem Reitplatz erfolgen.
  4. Es besteht allgemeine Reitkappenpflicht!
  5. Auf-und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten o.ä, erfolgt in der Mitte eines Zirkels/ Mittellinie um den Reitkollegen nicht im Wege zu stehen.
  6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn nutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50 m (3 Schritt) einzuhalten. Durch parieren zum Schritt ist nur auf dem zweiten Hufschlag möglich.
  7. Die linke Hand hat stets Vorfahrt. Rechts weicht aus. Ganze Bahn geht vor Zirkel- und Wechsellinie.
  8. Springen ist nur nach Plan oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
  9. Vorrang haben in den Hallen, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende dann der Longierende und zu Letzt jener, der sein Pferd laufen lassen möchte.
  10. Wenn Junge Pferde geritten werden sollte jeder verstehen, dass man ein bisschen mehr Abstand hält und Rücksicht nimmt. Jeder der ein junges Pferd reitet, weiß selber dass man dies mögl. zu einer Zeit einplant an der wenig los ist.
  11. Hinterlassenschaften sind nach dem Versorgen des Pferdes sofort zu entfernen. Wälz stellen sind zu Harken.
  12. Die Hufe sind nach dem Verlassen des Reitplatzes zu säubern.
  13. Der letzte macht das Licht aus.
  14. Am besten geht alles immer miteinander, dass heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.