DIENSTLEISTUNGEN
Die AGBs der einzelnen Kundenställe werden separat per Mail gesendet. Sollten Sie keine AGBs erhalten haben, so sind sie verpflichtet selbst nach den AGBs zufragen.
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PFERDE- UND PONYHOF BÖSEBECK
Vertrag für die Teilnahme an Pferdefreizeit, Seminare und Co. auf dem Pferde- und Ponyhof Bösebeck, Zum Loh, 37079 Göttingen
Der Schüler/ die Schülerin:
Name, Vorname: ______________________________________________
Adresse: ______________________________________________
Privat: ______________________________________________
Mobil: ______________________________________________
Geburtsdatum: ______________________________________________
E-Mail: ______________________________________________
nimmt an der Pferdefreizeit, Seminare und Co. des Pferde- und Ponyhofs Bösebeck teil.
§1. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei einer länger als vier Wochen andauernden Erkrankung des Schülers, die seine Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, ist der Schüler nach Ablauf der vier Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.
§2. Kosten des Unterrichts
Die Preise für den Unterricht richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten (zur Zeit Preisliste vom 01.07.2023). Diese kann gelegentlich und ohne Nennung von Gründen aktualisiert werden, eine neue Preisliste erhalten Sie dann einen Monat vor ihrem Inkrafttreten. Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Schüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Beginns der Preisänderung zu. Die aktuellen Preise finden sich immer im Reitbuch.
Reitstunden etc. sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung (im Reitbuch) möglich.
Die Kosten sind bereits vor Beginn des Unterrichts per Überweisung zu begleichen. Andernfalls ist die Teilnahme leider nicht möglich.
Der Unterricht kann nur eine begrenzte Zeit vor Beginn der Stunde im Reitbuch abgesagt werden. Sollte die Reitstunde erst später abgesagt werden, muss ich leider den kompletten Preis abrechnen. Einen Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit besteht leider nicht.
§3. Durchführung des Unterrichts
Der Unterricht wird an vereinbarten Terminen erteilt, diese sind im Reitbuch zu finden.
Schüler sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Stunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Stunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Stunde an der Pferdepflege und ggf. am Misten zu beteiligen. Die Dinge werden dem Schüler langsam beigebracht. Verspätungen wirken sich unter Umständen verkürzend auf den Unterricht aus.
Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht, das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen.
Die Einteilung der Pferde für die Stunden und Ausritte erfolgt durch den Reitlehrer.
Der Unterricht wird auf dem Reitplatz und im Gelände ausgeführt. Da der Reitunterricht ausschließlich im Freien stattfindet, muss auf geeignete Kleidung geachtet werden. Bei sehr schlechtem Wetter obliegt es der Entscheidung der Reitlehrerin auch eine Bodenarbeits- oder Theroriestunde stattfinden zu lassen.
Sollte der Unterricht auf Grund des Wetters oder Krankheitsbedingt ausfallen, so wird dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde via Whatsapp und im Reitbuch bekannt gegeben, der Schüler erhält ein Guthaben im Reitbuch.
Der Stall- und Reitordung ist folge zu leisten (siehe Anhang 1 und 2)
§4. Einstufung der Reiter
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden. Es gibt eine Gewichtsgrenze.
§5. Pflichten des Schülers
Der Schüler hat den Anweisungen des Reitlehrers, anderer Verantwortlichen, sowie der Einstaller unbedingt Folge zu leisten.
Das Betreten der Koppeln und Stallungen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitlehrers oder einer verantwortlichen Person ist verboten.
Das Füttern der Pferde ist ausdrücklich verboten!
Außerdem empfehlen wir eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport beinhaltet.
§6. Haftung
Der Unterricht findet ausschließlich auf Schulpferden und Privatpferden des Pferde- und Ponyhof Bösebeck statt. Der Reitlehrer haftet im Rahmen der Reitlehrerversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dem Reitschüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist bewusst, dass Reiten eine Risikosportart ist die auf eigenen Risiko stattfindet.
Für persönliches Eigentum des Reitschülers übernimmt der Pferde- und Ponyhof Bösebeck keine Haftung.
Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Stallgeländes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Pferde- und Ponyhof Bösebeck, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens des Reitlehrers über die Stunde des Reitschülers hinaus.
Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
§7. Schriftform
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Pferde- und Ponyhof Bösebeck abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.
Durch die Unterschrift unter diesem Vertrag und/oder Registrierung im Reitbuch erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.
Ich habe den Reitstundenvertrag ausführlich gelesen und erkläre mich hiermit einverstanden.
Ich habe die aktuelle Preisliste vom 01.07.2023 erhalten und gelesen und erkläre mich hiermit einverstanden.
Ich habe die Anleitung zum Reitbuch erhalten, gelesen und verstanden.
Ich habe die Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und verstanden.
Hetjershausen, den ________________________________________
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(Unterschrift Schüler) (Unterschrift gesetzlicher Vertreter)
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(Unterschrift Reitlehrerin)
Anhang 1
- Stallordnung –
§1. Allgemeines
§2. Pensionspferde
§3. Reiten im Gelände
Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
Dein Reitbegleithund ist während der Brutzeit stets an der Leine zu führen. Verzichte zum Schutz der Wildtiere auf einen Ausritt mit Hund im entsprechenden Zeitraum.
Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.
Anhang 2
- Reitordnung -